

Alternativ- und Regelbetreuung :
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Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Betriebe
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Erstberatung der Unternehmen/ Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
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Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdung und Belastung
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetz:
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Gefährdungen und Belastungen, denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind, ermitteln
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geeignete Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen
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Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und erforderlichenfalls nachsteuern
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Präventive Vorschläge zu den Arbeitsschutzmaßnahmen
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Erstellen von Betriebsanweisungen (PSA/ Arbeitsmittel/ Biologische Gefährdungen/ Arbeitsverfahren):
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Gefahren für Mensch und Umwelt
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Verhalten im Gefahrfall
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Erste Hilfe
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Instandhaltung
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Schulung der Mitarbeiter/ Unterstützung der Durchführung von Sicherheitsanweisung
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Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz der Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
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Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
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Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
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Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
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Auswertung von Arbeitsunfällen nach Unfallanalyse
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Betriebsarzt (Pflicht-, Angebots- und Wunschberatung)
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